Orchesterordnung

(Januar 2000)


Präambel
I. Mitgliedschaft
II. Orchesterorgane
III. Freundeskreis des JSO
IV. Gültigkeit der Orchesterordnung
Anhang I: Aufgaben des Vorstands
Anhang II: Nicht-Vorstands-Ämter
 
 


 
Im folgenden ist immer auch die weibliche Form gemeint, sie ist jedoch aus Lesbarkeitsgründen nicht ausformuliert.

Präambel:   Das Junge Sinfonieorchester Hannover (JSO) ist ein Orchester für Jugendliche und junge Erwachsene, die Freude am gemeinsamen Musizieren unter der Leitung professioneller Dirigenten haben. Selten aufgeführten Werken kommt dabei die gleiche Beachtung zu wie dem gängigen sinfonischen Repertoire. Die unter anderem in Probenfreizeiten erarbeiteten Stücke werden in Konzerten im Inland und auf Konzertreisen ins Ausland der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Förderung der Gemeinschaft durch das gemeinsame Musizieren ist ebenfalls ein wesentliches Ziel des Orchesters. Die Organisation und Verwaltung des JSO Hannover liegt beim Vorstand. Alle Orchestermitglieder sind aufgefordert, sich an der Organisation und Gestaltung des Orchesterlebens zu beteiligen.

I. Mitgliedschaft:

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§1: [Mitgliedschaft]
(1) Jeder, der sich den Anforderungen gewachsen fühlt, kann sich grundsätzlich gemäß §3 um die Mitgliedschaft im Orchester bewerben. Aktive und stimmberechtigte Mitglieder sind all diejenigen Instrumentalisten, die gegenwärtig an einer Probenphase mit Konzert teilnehmen.
(2) Die Voraussetzung einer aktiven Mitgliedschaft ist die regelmäßige Teilnahme an den Proben einer Arbeitsphase. Kann ein Mitglied an einer Probe durch höhere Gewalt oder aus wichtigen persönlichen Gründen nicht teilnehmen, so ist darüber der jeweilige Stimmführer rechtzeitig zu informieren.
(3) Für die Mitgliedschaft ist keine Teilnahmegebühr zu entrichten, sofern der Vorstand nicht anderes beschließt. Davon ausgenommen sind Beiträge für Reisen.
§2: [Aufführungsrechte] Jedes Mitglied erklärt sich durch seine Mitwirkung an Konzerten, Auftritten und Produktionen damit einverstanden, daß Ton- und Bildaufnahmen produziert, vervielfältigt und kommerziell vertrieben werden können. Aus der Veröffentlichung von JSO-Aufnahmen entstehen den Mitgliedern keinerlei Rechte und Pflichten.
§3: [Neuaufnahme] Die Neuaufnahme erfolgt nach Bedarf und Verfügbarkeit der Instrumentalposition. Für die Mitgliedschaft ist ein Probespiel zu absolvieren, bei welchem das Orchester anwesend sein darf. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand und die Dirigenten nach Rücksprache mit den jeweiligen Stimmführern. Ehemalige Mitglieder, die für längere Zeit abwesend waren (wegen Auslandaufenthalten, Prüfungen etc.), können bei Bedarf ohne erneutes Probespiel wieder aufgenommen werden.
§4: [Ende der Mitgliedschaft] Die Mitgliedschaft endet entweder durch einfache Abmeldung oder automatisch, wenn mehr als ein halbes Jahr seit der letzten aktiven Probenphase vergangen ist. In Sonderfällen ist der Vorstand berechtigt, nach Rücksprache mit den Stimmführern Mitglieder auszuschließen.

II. Orchesterorgane:
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§5: [Orchesterorgane] Die Orchesterorgane sind:
  1. Der Vorstand
   2. Der Musikalische Beirat (=„Rat der Stimmführer")
   3. Die Mitgliederversammlung
   4. Die Dirigenten
Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.
§6: [Wahl und Aufgaben des Vorstandes]
(1) Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern mit den folgenden Ämtern, sowie den Dirigenten:
  1. Vorsitz
   2. Schriftführung
   3. Finanzen
   4. Öffentlichkeitsarbeit
   5. Notenverwaltung
(2) Die Vorstandsmitglieder werden von der jährlichen Mitgliederversammlung während der Probenphase im Januar jeweils neu gewählt oder in ihrem Amt bestätigt. Gewählt ist dabei, wer die meisten Stimmen erhält. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist der Vorstand unter Anhörung des Orchesters dazu berechtigt, einen Nachfolger zu ernennen.
(3) Die Verteilung der anfallenden Arbeit auf die einzelnen Ämter regelt der Anhang I „Aufgabenverteilung des Vorstandes".
(4) Der Vorstand nimmt die Interessen des Orchesters wahr und vertritt das Orchester nach außen. Ihm obliegt die Organisation des Orchesters, des Probenbetriebes und der Reisen bzw. Probenfreizeiten. Bei Fragen, die eine Reise betreffen, wird der Vorstand um die Reiseorganisatoren (siehe Anhang II) erweitert, welche in diesem Zusammenhang voll stimmberechtigt sind. Verträge und Schriftstücke an Außenstehende sind mit "Junges Sinfonieorchester Hannover" und der Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes zu versehen.
(5) Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit vier oder mehr Stimmen.
(6) Der Vorstand tritt mindestens einmal im Monat zusammen und teilt dem Orchester in der darauffolgenden Probe kurz die besprochenen Themen mit. Wesentliche Belange, die das Orchester betreffen, sollen während einer ordentlichen Probe vorgestellt und mit den anwesenden Mitgliedern abgestimmt werden.
(7) Die Finanzen werden am Ende jeden Jahres gegenüber dem Vorstand offengelegt und von ihm überprüft.
§7: [Wahl und Aufgaben des musikalischen Beirates]
(1) Der Musikalische Beirat besteht aus den 8 (7) Stimmführern der folgenden Stimmgruppen:
    1. Geigen (Konzertmeister); 2. Geigen;  Bratschen;   Violoncelli;
    Kontrabässe;  Holzbläser;  Blechbläser; (Schlagzeug & Harfe)
(2) Stimmführer (und evtl. ihre Stellvertreter) werden jeweils von den einzelnen Stimmgruppen während der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Eine Ausnahme bildet der Konzertmeister und sein Stellvertreter, welche vom gesamten Orchester gewählt werden. Die Stimmführung der 2. Geigen wird von allen Stimmgruppenmitgliedern (1./2. Geige) gemeinsam gewählt.
(3) Der Musikalische Beirat ist für alle musikalischen Belange des Orchesters zuständig. Er kümmert sich insbesondere um die Besetzung und spricht die Mitglieder an, welche unregelmäßig zu Proben erscheinen. Bei der Programmabsprache mit den Dirigenten ist der Musikalische Beirat ebenso stimmberechtigt wie der Vorstand.
(4) Der Musikalische Beirat tritt mindestens einmal in jeder Probenphase zusammen. Er wählt aus seiner Mitte einen Sprecher (der nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstands ist) als Ansprechpartner für alle Probleme (innerhalb des Orchesters oder mit den Dirigenten), welcher auch als Bindeglied zwischen Musikalischem Beirat, Vorstand und Dirigenten fungiert.
(5) Der Sprecher kann an allen Vorstandssitzungen als nicht stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen.
§8: [Die Mitgliederversammlung]
(1) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Dirigenten und besteht aus den anwesenden aktiven Mitgliedern. Sie ist bei ordnungsgemäßer Einberufung in jedem Fall beschlußfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr in der Probenphase (derzeit in Bredbeck) am Anfang des Jahres statt. Sie muß mindestens zwei Wochen vorher den Mitgliedern angekündigt werden. Die Tagesordnung soll enthalten:
    1. Bericht des alten Vorstandes und Planung
    2. Bericht des Kassenwarts
    3. Wahl des Vorstandes
    4. Wahl der Stimmführer
    5. Anträge
(3) Jedes anwesende Mitglied ist berechtigt, Vorschläge einzubringen und Anträge zu stellen.
(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann bei Bedarf vom Vorstand einberufen werden. Er muß sie einberufen, wenn mindestens 20 aktive Mitglieder dies verlangen. Die Einberufung soll ebenfalls mindestens zwei Wochen vorher erfolgen.
(5) Über alle Verhandlungen und Beschlüsse der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sind Protokolle anzufertigen und aufzubewahren. Die Protokolle dürfen von jedem Orchestermitglied eingesehen werden.
§9: [Die Dirigenten]
(1) Die Wahl eines (oder beider) Dirigenten erfolgt grundsätzlich durch eine geheime Wahl auf einer Mitgliederversammlung. Bei Bedarf kann vorher ein Probedirigat abgehalten werden, welches mindestens vier Wochen vorher den Mitgliedern anzukündigen ist. Für die Wahl ist die absolute Mehrheit der Stimmen aller anwesenden aktiven Mitglieder erforderlich, sonst muß im 2. Wahlgang eine Stichwahl erfolgen.
(2) In Sonderfällen kann in einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung die Abwahl eines Dirigenten mit absoluter Mehrheit beschlossen werden.
(3) Auslagen können nach vorheriger Vereinbarung mit dem Vorstand erstattet werden.

III. Freundeskreis des JSO:
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§10:
[Kreis der Freunde des JSO e.V.]
(1) Das Orchester wird vom „Kreis der Freunde des JSO e.V." unterstützt. Die Orchestermitglieder sind aufgefordert, dem Freundeskreis e.V. beizutreten und für ihn zu werben. Es gilt dabei die Vereinssatzung des Freundeskreises.
(2) Vorstandsmitglieder des Freundeskreises können an allen Sitzungen des JSO teilnehmen. Bei wichtigen finanziellen Fragen (größeren Anschaffungen etc.) soll ein Vorstandsmitglied des Freundeskreises als stimmberechtigtes Mitglied an den Vorstandssitzungen des JSO teilnehmen.

IV. Gültigkeit der Orchesterordnung:   
§11: [Inkrafttreten] Die Orchesterordnung bedarf zu ihrer Annahme einer 2/3-Mehrheit aller anwesenden aktiven Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung. Sie tritt am Tage nach ihrer Annahme in Kraft.
§12: [Änderung] Änderungen der Orchesterordnung können nur auf einer Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Sie bedürfen zu ihrer Annahme einer Mehrheit von 2/3 aller anwesenden aktiven Mitglieder. Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Annahme in Kraft.
§13: [Gültigkeit] Diese Orchesterordnung verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem sie durch Inkrafttreten einer anderen Orchesterordnung ersetzt wird oder an dem sich das Orchester auflöst.

 



 
 

Anhang I:
Aufgabenverteilung des VORSTANDES

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Vorbemerkung:

Die Aufgaben der Ämter müssen nicht unbedingt alle von den verantwortlichen Vorstandsmitgliedern selbst wahrgenommen werden, doch sind diese für die rechtzeitige und zuverlässige Durchführung bzw. Organisation verantwortlich!

Vorsitz:

· Vorstandskoordination (Sitzungseinberufung, Koordination der Aufgaben, „Supervision" der anderen Bereiche)
· Außenvertretung (Ansprechpartner für Solisten, Austauschpartner etc.)
· Terminabsprachen mit Dirigenten (Konzerte, Reisen, evtl. Muggen)
· Verantwortung für Ansprachen, Geschenke (Geburtstage Dirigenten !), Interviews
· Organisation von Konzerten (längerfristig) in Kooperation mit dem Konzertorganisator
· CD-Aufnahmen (Einverständniserklärung der Solisten, Kostenvoranschläge)
· Probespiele anregen (Klavierspieler organisieren)
· Gegenzeichnen der Kassenprüfung

Schriftführung:

· Adressverwaltung der Mitglieder (Erstellung und Vervielfältigung von Orchesterlisten)
· Sitzungsprotokolle und Mitgliederversammlungsprotokolle schreiben und archivieren
· Berichterstattung für das Orchester über die Vorstandssitzungen
· Probenpläne in Absprache mit den Dirigenten erstellen und vervielfältigen
· Stimmproben in Absprache mit den Dirigenten organisieren
· Rundbriefe schreiben und verschicken
· Probenräume organisieren
· Instrumententransporte in Absprache mit dem Sprecher der Stimmführer organisieren

Finanzen:

· Haushaltsführung (Buchführung), Rechnungen, Überweisungen, Erstattungen
· Kontakte zur Stadt und zum Musikrat halten
· Jahresplanung und langfristige Finanzplanung
· Sponsoringsuche und -pflege
· Abrechnungen von Konzerten und Reisen (zur Übersicht für Vorstand)
· jährliche Offenlegung des Finanzgebahrens des JSO vor dem Vorstand (Dezember) und bei der ordentlichen Mitgliederversammlung vor dem gesamten Orchester (->Kassenprüfung)

Öffentlichkeitsarbeit: (möglichst das Amt auf 2 Personen aufteilen)

· Pressekontakte bei Konzerten, Reisen, besonderen Ereignissen (Jubiläen, Vorspiele, EXPO)
· Erstellung von Plakaten, Handzetteln und Konzertkarten (Druck und Verteilung)
· Programmhefte anfertigen (Inhalte heranschaffen, um Werbung kümmern, Drucken)
· Verwaltung von Orchesterbroschüren, Werbemappen, Bindemaschine, Fax

Notenverwaltung:

· Beschaffung des Notenmaterials und Verteilung an das Orchester (Stimmausgabe gegen Unterschrift)
· Verwalten des JSO-eigenen Notenmaterials
· Noten zu den Proben mitbringen oder aus dem Schrank holen (bei Bedarf als kurzzeitiger Ersatz für die Probe)
· evtl. Vervielfältigung von Noten
· Kopierer betreuen (Abrechnung mit dem Mädchenchor, um Wartung kümmern)
· GEMA-Kontakte (Aufführungsrechte, Rechte für CD-Aufnahmen)
· Vertrieb von JSO-CD’s (Bestellungen aufnehmen, Verkauf, Transport [bei Konzerten], Aufbewahrung)
 



 
 

Anhang II:
NICHT-Vorstands-Ämter

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Vorbemerkung:

Die NICHT-Vorstands-Ämter übernehmen Aufgaben in Kooperation mit dem Vorstand, um diesen zu entlasten, doch sind diese Ämter vom Vorstand unabhängig.
Auch hier gilt, daß nicht unbedingt alle Aufgaben von den Betreffenden selbst wahrgenommen werden müssen, doch sind sie für die rechtzeitige und zuverlässige Erledigung der Aufgaben verantwortlich!

Sprecher des Musikalischen Beirates: (vom Musikalischen Beirat gewählt)

· Koordination der Spielfähigkeit in Proben und Konzerten
· Organisation von Aushilfen
· Ansprechpartner für alle Orchestermitglieder (Stimmungsbild)
· Instrumententransport und -organisation in Zusammenarbeit mit dem Schriftführer (Pauken, Schlagz., Leihinstrumente)
· Erstellung von Besetzungslisten (für die nächste Probenphase / Projekte)

Konzert-Organisation:

· Kartenvorverkauf und Abendkasse organisieren
· Feinabsprache mit den Veranstaltern (Umkleideräume, Toiletten, benötigte Stühle + Notenständer ...)
· Organisation von Auf- und Abbau
· Klärung vorhandener Instrumente (Flügel, Pauken, Schlagzeug) in Absprache mit dem Sprecher des Musikal. Beirats
· Blumen für Solisten und Dirigenten besorgen und überreichen (lassen)
· Kartenabreißer, Programmverkäufer und Garderobieren (Hausmeister) organisieren
· Liste möglicher Konzertorte und -veranstalter erstellen und fortführen in Absprache mit dem Vorsitz

Probenfreizeit-Organisation (Bredbeck):

· Anmeldung und Reservierung benötigter Betten und Räumlichkeiten in Bredbeck (bis spätestens Juni)
· Im Orchester für Bredbeck werben und einen Rundbrief dazu schreiben
· Kassieren der Gelder für Bredbeck (in Kooperation mit dem Ressort Finanzen)
· Busfahrt hin und zurück organisieren
· Organisation des Konzertes in Bredbeck (Sparkasse)

Reise-Organisation: (evtl. als Team)

· Herstellen von Kontakten zu „Einheimischen" vor Ort (z.B. für Gastfamilien)
· Organisation von Unterkünften und Konzertmöglichkeiten
· Organisation von Transporten (Personen und Instrumente!)
· Vorschläge für Besichtigungen und Tagestouren erarbeiten (Tourplanung)
· Rundbrief für die Reise an das Orchester
· Informationen über besondere Sitten und Gebräuche des Gastgeberlandes etc.

Schlüsselamt:

· Kontakte zum Hausmeister (Herr Köhne)
· Aufschließen (früh genug vorher zum Aufbauen und Einspielen) und Abschließen der Probenräume
· Organisation des Aufräumens
· Kontrolle über den ordnungsgemäßen Zustand vor dem Verlassen der Räume

Versicherung:

· Führen der Listen der JSO-Gruppenversicherung
· Werben neuer Mitglieder für die Versicherung und Anschreiben von Ehemaligen
· Aushandeln von Spezialversicherungen für Auslandsreisen
· Verwaltung der JSO-eigenen Instrumente

Kassenprüfung: (2 Personen)

· Überprüfen der JSO-Bilanz (im Dezember eines Jahres) und kurze Darstellung auf der Mitgliederversammlung danach.
 
 
 
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