Orchesterordnung
(Januar 2000)
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Im folgenden ist immer
auch die weibliche Form gemeint, sie ist jedoch aus Lesbarkeitsgründen
nicht ausformuliert.
Präambel: Das
Junge Sinfonieorchester Hannover (JSO) ist ein Orchester für Jugendliche
und junge Erwachsene, die Freude am gemeinsamen Musizieren unter der Leitung
professioneller Dirigenten haben. Selten aufgeführten Werken kommt
dabei die gleiche Beachtung zu wie dem gängigen sinfonischen Repertoire.
Die unter anderem in Probenfreizeiten erarbeiteten Stücke werden in
Konzerten im Inland und auf Konzertreisen ins Ausland der Öffentlichkeit
vorgestellt. Die Förderung der Gemeinschaft durch das gemeinsame Musizieren
ist ebenfalls ein wesentliches Ziel des Orchesters. Die Organisation und
Verwaltung des JSO Hannover liegt beim Vorstand. Alle Orchestermitglieder
sind aufgefordert, sich an der Organisation und Gestaltung des Orchesterlebens
zu beteiligen.
I.
Mitgliedschaft:
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| §1: |
[Mitgliedschaft]
(1) Jeder, der sich
den Anforderungen gewachsen fühlt, kann sich grundsätzlich gemäß
§3 um die Mitgliedschaft im Orchester bewerben. Aktive und stimmberechtigte
Mitglieder sind all diejenigen Instrumentalisten, die gegenwärtig
an einer Probenphase mit Konzert teilnehmen.
(2) Die Voraussetzung
einer aktiven Mitgliedschaft ist die regelmäßige Teilnahme an
den Proben einer Arbeitsphase. Kann ein Mitglied an einer Probe durch höhere
Gewalt oder aus wichtigen persönlichen Gründen nicht teilnehmen,
so ist darüber der jeweilige Stimmführer rechtzeitig zu informieren.
(3) Für die
Mitgliedschaft ist keine Teilnahmegebühr zu entrichten, sofern der
Vorstand nicht anderes beschließt. Davon ausgenommen sind Beiträge
für Reisen. |
| §2: |
[Aufführungsrechte]
Jedes Mitglied erklärt sich durch seine Mitwirkung an Konzerten, Auftritten
und Produktionen damit einverstanden, daß Ton- und Bildaufnahmen
produziert, vervielfältigt und kommerziell vertrieben werden können.
Aus der Veröffentlichung von JSO-Aufnahmen entstehen den Mitgliedern
keinerlei Rechte und Pflichten. |
| §3: |
[Neuaufnahme]
Die Neuaufnahme erfolgt nach Bedarf und Verfügbarkeit der Instrumentalposition.
Für die Mitgliedschaft ist ein Probespiel zu absolvieren, bei welchem
das Orchester anwesend sein darf. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand und die Dirigenten nach Rücksprache mit den jeweiligen Stimmführern.
Ehemalige Mitglieder, die für längere Zeit abwesend waren (wegen
Auslandaufenthalten, Prüfungen etc.), können bei Bedarf ohne
erneutes Probespiel wieder aufgenommen werden. |
| §4: |
[Ende der Mitgliedschaft]
Die Mitgliedschaft endet entweder durch einfache Abmeldung oder automatisch,
wenn mehr als ein halbes Jahr seit der letzten aktiven Probenphase vergangen
ist. In Sonderfällen ist der Vorstand berechtigt, nach Rücksprache
mit den Stimmführern Mitglieder auszuschließen. |
II.
Orchesterorgane:
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| §5: |
[Orchesterorgane]
Die Orchesterorgane sind:
1. Der Vorstand
2. Der Musikalische
Beirat (=„Rat der Stimmführer")
3. Die Mitgliederversammlung
4. Die Dirigenten
Sämtliche Ämter
sind Ehrenämter. |
| §6: |
[Wahl und Aufgaben
des Vorstandes]
(1) Der Vorstand
besteht aus 5 Mitgliedern mit den folgenden Ämtern, sowie den Dirigenten:
1. Vorsitz
2. Schriftführung
3. Finanzen
4. Öffentlichkeitsarbeit
5. Notenverwaltung
(2) Die Vorstandsmitglieder
werden von der jährlichen Mitgliederversammlung während der Probenphase
im Januar jeweils neu gewählt oder in ihrem Amt bestätigt. Gewählt
ist dabei, wer die meisten Stimmen erhält. Scheidet ein Vorstandsmitglied
vorzeitig aus, so ist der Vorstand unter Anhörung des Orchesters dazu
berechtigt, einen Nachfolger zu ernennen.
(3) Die Verteilung
der anfallenden Arbeit auf die einzelnen Ämter regelt der Anhang I
„Aufgabenverteilung des Vorstandes".
(4) Der Vorstand
nimmt die Interessen des Orchesters wahr und vertritt das Orchester nach
außen. Ihm obliegt die Organisation des Orchesters, des Probenbetriebes
und der Reisen bzw. Probenfreizeiten. Bei Fragen, die eine Reise betreffen,
wird der Vorstand um die Reiseorganisatoren (siehe Anhang II) erweitert,
welche in diesem Zusammenhang voll stimmberechtigt sind. Verträge
und Schriftstücke an Außenstehende sind mit "Junges Sinfonieorchester
Hannover" und der Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes zu versehen.
(5) Der Vorstand
trifft seine Entscheidungen mit vier oder mehr Stimmen.
(6) Der Vorstand
tritt mindestens einmal im Monat zusammen und teilt dem Orchester in der
darauffolgenden Probe kurz die besprochenen Themen mit. Wesentliche Belange,
die das Orchester betreffen, sollen während einer ordentlichen Probe
vorgestellt und mit den anwesenden Mitgliedern abgestimmt werden.
(7) Die Finanzen
werden am Ende jeden Jahres gegenüber dem Vorstand offengelegt und
von ihm überprüft. |
| §7: |
[Wahl und Aufgaben
des musikalischen Beirates]
(1) Der Musikalische
Beirat besteht aus den 8 (7) Stimmführern der folgenden Stimmgruppen:
1. Geigen
(Konzertmeister); 2. Geigen; Bratschen; Violoncelli;
Kontrabässe;
Holzbläser; Blechbläser; (Schlagzeug & Harfe)
(2) Stimmführer
(und evtl. ihre Stellvertreter) werden jeweils von den einzelnen Stimmgruppen
während der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit
gewählt. Eine Ausnahme bildet der Konzertmeister und sein Stellvertreter,
welche vom gesamten Orchester gewählt werden. Die Stimmführung
der 2. Geigen wird von allen Stimmgruppenmitgliedern (1./2. Geige) gemeinsam
gewählt.
(3) Der Musikalische
Beirat ist für alle musikalischen Belange des Orchesters zuständig.
Er kümmert sich insbesondere um die Besetzung und spricht die Mitglieder
an, welche unregelmäßig zu Proben erscheinen. Bei der Programmabsprache
mit den Dirigenten ist der Musikalische Beirat ebenso stimmberechtigt wie
der Vorstand.
(4) Der Musikalische
Beirat tritt mindestens einmal in jeder Probenphase zusammen. Er wählt
aus seiner Mitte einen Sprecher (der nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstands
ist) als Ansprechpartner für alle Probleme (innerhalb des Orchesters
oder mit den Dirigenten), welcher auch als Bindeglied zwischen Musikalischem
Beirat, Vorstand und Dirigenten fungiert.
(5) Der Sprecher
kann an allen Vorstandssitzungen als nicht stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen. |
| §8: |
[Die Mitgliederversammlung]
(1) Die Mitgliederversammlung
wählt den Vorstand und die Dirigenten und besteht aus den anwesenden
aktiven Mitgliedern. Sie ist bei ordnungsgemäßer Einberufung
in jedem Fall beschlußfähig. Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit gefaßt, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
(2) Die ordentliche
Mitgliederversammlung findet jedes Jahr in der Probenphase (derzeit in
Bredbeck) am Anfang des Jahres statt. Sie muß mindestens zwei Wochen
vorher den Mitgliedern angekündigt werden. Die Tagesordnung soll enthalten:
1. Bericht
des alten Vorstandes und Planung
2. Bericht
des Kassenwarts
3. Wahl
des Vorstandes
4. Wahl
der Stimmführer
5. Anträge
(3) Jedes anwesende
Mitglied ist berechtigt, Vorschläge einzubringen und Anträge
zu stellen.
(4) Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung kann bei Bedarf vom Vorstand einberufen werden. Er
muß sie einberufen, wenn mindestens 20 aktive Mitglieder dies verlangen.
Die Einberufung soll ebenfalls mindestens zwei Wochen vorher erfolgen.
(5) Über alle
Verhandlungen und Beschlüsse der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
sind Protokolle anzufertigen und aufzubewahren. Die Protokolle dürfen
von jedem Orchestermitglied eingesehen werden. |
| §9: |
[Die Dirigenten]
(1) Die Wahl eines
(oder beider) Dirigenten erfolgt grundsätzlich durch eine geheime
Wahl auf einer Mitgliederversammlung. Bei Bedarf kann vorher ein Probedirigat
abgehalten werden, welches mindestens vier Wochen vorher den Mitgliedern
anzukündigen ist. Für die Wahl ist die absolute Mehrheit der
Stimmen aller anwesenden aktiven Mitglieder erforderlich, sonst muß
im 2. Wahlgang eine Stichwahl erfolgen.
(2) In Sonderfällen
kann in einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung die Abwahl
eines Dirigenten mit absoluter Mehrheit beschlossen werden.
(3) Auslagen können
nach vorheriger Vereinbarung mit dem Vorstand erstattet werden. |
III.
Freundeskreis des JSO:
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§10:
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[Kreis der Freunde
des JSO e.V.]
(1) Das Orchester
wird vom „Kreis der Freunde des JSO e.V." unterstützt. Die Orchestermitglieder
sind aufgefordert, dem Freundeskreis e.V. beizutreten und für ihn
zu werben. Es gilt dabei die Vereinssatzung des Freundeskreises.
(2) Vorstandsmitglieder
des Freundeskreises können an allen Sitzungen des JSO teilnehmen.
Bei wichtigen finanziellen Fragen (größeren Anschaffungen etc.)
soll ein Vorstandsmitglied des Freundeskreises als stimmberechtigtes Mitglied
an den Vorstandssitzungen des JSO teilnehmen. |
IV.
Gültigkeit der Orchesterordnung: |
| §11: |
[Inkrafttreten]
Die Orchesterordnung bedarf zu ihrer Annahme einer 2/3-Mehrheit aller anwesenden
aktiven Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung. Sie tritt am Tage nach
ihrer Annahme in Kraft. |
| §12: |
[Änderung]
Änderungen der Orchesterordnung können nur auf einer Mitgliederversammlung
vorgenommen werden. Sie bedürfen zu ihrer Annahme einer Mehrheit von
2/3 aller anwesenden aktiven Mitglieder. Die Änderungen treten am
Tag nach ihrer Annahme in Kraft. |
| §13: |
[Gültigkeit]
Diese Orchesterordnung verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem
sie durch Inkrafttreten einer anderen Orchesterordnung ersetzt wird oder
an dem sich das Orchester auflöst. |
Anhang
I:
Aufgabenverteilung
des VORSTANDES
Vorbemerkung:
Die Aufgaben der Ämter
müssen nicht unbedingt alle von den verantwortlichen Vorstandsmitgliedern
selbst wahrgenommen werden, doch sind diese für die rechtzeitige und
zuverlässige Durchführung bzw. Organisation verantwortlich!
Vorsitz:
· Vorstandskoordination
(Sitzungseinberufung, Koordination der Aufgaben, „Supervision" der anderen
Bereiche)
· Außenvertretung
(Ansprechpartner für Solisten, Austauschpartner etc.)
· Terminabsprachen
mit Dirigenten (Konzerte, Reisen, evtl. Muggen)
· Verantwortung für
Ansprachen, Geschenke (Geburtstage Dirigenten !), Interviews
· Organisation von
Konzerten (längerfristig) in Kooperation mit dem Konzertorganisator
· CD-Aufnahmen (Einverständniserklärung
der Solisten, Kostenvoranschläge)
· Probespiele anregen
(Klavierspieler organisieren)
· Gegenzeichnen der
Kassenprüfung
Schriftführung:
· Adressverwaltung
der Mitglieder (Erstellung und Vervielfältigung von Orchesterlisten)
· Sitzungsprotokolle
und Mitgliederversammlungsprotokolle schreiben und archivieren
· Berichterstattung
für das Orchester über die Vorstandssitzungen
· Probenpläne
in Absprache mit den Dirigenten erstellen und vervielfältigen
· Stimmproben in
Absprache mit den Dirigenten organisieren
· Rundbriefe schreiben
und verschicken
· Probenräume
organisieren
· Instrumententransporte
in Absprache mit dem Sprecher der Stimmführer organisieren
Finanzen:
· Haushaltsführung
(Buchführung), Rechnungen, Überweisungen, Erstattungen
· Kontakte zur Stadt
und zum Musikrat halten
· Jahresplanung und
langfristige Finanzplanung
· Sponsoringsuche
und -pflege
· Abrechnungen von
Konzerten und Reisen (zur Übersicht für Vorstand)
· jährliche
Offenlegung des Finanzgebahrens des JSO vor dem Vorstand (Dezember) und
bei der ordentlichen Mitgliederversammlung vor dem gesamten Orchester (->Kassenprüfung)
Öffentlichkeitsarbeit:
(möglichst das Amt auf 2 Personen aufteilen)
· Pressekontakte bei
Konzerten, Reisen, besonderen Ereignissen (Jubiläen, Vorspiele, EXPO)
· Erstellung von
Plakaten, Handzetteln und Konzertkarten (Druck und Verteilung)
· Programmhefte anfertigen
(Inhalte heranschaffen, um Werbung kümmern, Drucken)
· Verwaltung von
Orchesterbroschüren, Werbemappen, Bindemaschine, Fax
Notenverwaltung:
· Beschaffung des
Notenmaterials und Verteilung an das Orchester (Stimmausgabe gegen Unterschrift)
· Verwalten des JSO-eigenen
Notenmaterials
· Noten zu den Proben
mitbringen oder aus dem Schrank holen (bei Bedarf als kurzzeitiger Ersatz
für die Probe)
· evtl. Vervielfältigung
von Noten
· Kopierer betreuen
(Abrechnung mit dem Mädchenchor, um Wartung kümmern)
· GEMA-Kontakte (Aufführungsrechte,
Rechte für CD-Aufnahmen)
· Vertrieb von JSO-CD’s
(Bestellungen aufnehmen, Verkauf, Transport [bei Konzerten], Aufbewahrung)
Anhang
II:
NICHT-Vorstands-Ämter
Vorbemerkung:
Die NICHT-Vorstands-Ämter
übernehmen Aufgaben in Kooperation mit dem Vorstand, um diesen zu
entlasten, doch sind diese Ämter vom Vorstand unabhängig.
Auch hier gilt, daß
nicht unbedingt alle Aufgaben von den Betreffenden selbst wahrgenommen
werden müssen, doch sind sie für die rechtzeitige und zuverlässige
Erledigung der Aufgaben verantwortlich!
Sprecher des Musikalischen
Beirates: (vom Musikalischen Beirat gewählt)
· Koordination der
Spielfähigkeit in Proben und Konzerten
· Organisation von
Aushilfen
· Ansprechpartner
für alle Orchestermitglieder (Stimmungsbild)
· Instrumententransport
und -organisation in Zusammenarbeit mit dem Schriftführer (Pauken,
Schlagz., Leihinstrumente)
· Erstellung von
Besetzungslisten (für die nächste Probenphase / Projekte)
Konzert-Organisation:
· Kartenvorverkauf
und Abendkasse organisieren
· Feinabsprache mit
den Veranstaltern (Umkleideräume, Toiletten, benötigte Stühle
+ Notenständer ...)
· Organisation von
Auf- und Abbau
· Klärung vorhandener
Instrumente (Flügel, Pauken, Schlagzeug) in Absprache mit dem Sprecher
des Musikal. Beirats
· Blumen für
Solisten und Dirigenten besorgen und überreichen (lassen)
· Kartenabreißer,
Programmverkäufer und Garderobieren (Hausmeister) organisieren
· Liste möglicher
Konzertorte und -veranstalter erstellen und fortführen in Absprache
mit dem Vorsitz
Probenfreizeit-Organisation
(Bredbeck):
· Anmeldung und Reservierung
benötigter Betten und Räumlichkeiten in Bredbeck (bis spätestens
Juni)
· Im Orchester für
Bredbeck werben und einen Rundbrief dazu schreiben
· Kassieren der Gelder
für Bredbeck (in Kooperation mit dem Ressort Finanzen)
· Busfahrt hin und
zurück organisieren
· Organisation des
Konzertes in Bredbeck (Sparkasse)
Reise-Organisation:
(evtl. als Team)
· Herstellen von Kontakten
zu „Einheimischen" vor Ort (z.B. für Gastfamilien)
· Organisation von
Unterkünften und Konzertmöglichkeiten
· Organisation von
Transporten (Personen und Instrumente!)
· Vorschläge
für Besichtigungen und Tagestouren erarbeiten (Tourplanung)
· Rundbrief für
die Reise an das Orchester
· Informationen über
besondere Sitten und Gebräuche des Gastgeberlandes etc.
Schlüsselamt:
· Kontakte zum Hausmeister
(Herr Köhne)
· Aufschließen
(früh genug vorher zum Aufbauen und Einspielen) und Abschließen
der Probenräume
· Organisation des
Aufräumens
· Kontrolle über
den ordnungsgemäßen Zustand vor dem Verlassen der Räume
Versicherung:
· Führen der
Listen der JSO-Gruppenversicherung
· Werben neuer Mitglieder
für die Versicherung und Anschreiben von Ehemaligen
· Aushandeln von
Spezialversicherungen für Auslandsreisen
· Verwaltung der
JSO-eigenen Instrumente
Kassenprüfung:
(2 Personen)
· Überprüfen
der JSO-Bilanz (im Dezember eines Jahres) und kurze Darstellung auf der
Mitgliederversammlung danach.

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